So legen Sie Berufung ein

So reichen Sie Berufung gegen negative Maßnahmen der General Assistance (GA) ein:


Wenn Sie General Assistance (GA) beantragen und irgendeine Art von Maßnahme zu Ihrem Antrag und/oder Fall abgeschlossen ist; ob es sich dabei um eine der folgenden Aktionen handelt (jedoch nicht auf diese Liste beschränkt):

  • GA-Antrag wird abgelehnt, weil
    • Sie erfüllen die Teilnahmevoraussetzungen nicht
    • Sie verfügen über Personeneigentum, das die GA-Grenze überschreitet.
    • Sie haben den GA-Orientierungstermin nicht wahrgenommen
  • GA-Vorteile wurden verringert
  • GA-Leistungen wurden gewährt
  • GA-Leistungen werden eingestellt
    • Sie haben bestimmte Nachweise nicht erbracht
    • Sie haben einen Pflichttermin nicht wahrgenommen

Wenn diese Art von Maßnahmen in Ihrem GA-Fall ergriffen werden, erhalten Sie eine Handlungsmitteilung (NOA) was erklärt, warum eine bestimmte Maßnahme ergriffen wurde; aus welchem ​​Grund Ihr Antrag abgelehnt oder die Leistungen eingestellt wurden. Auf der Rückseite von jedem NOA Das Dokument, das an einen GA-Antragsteller und/oder Empfänger gesendet wird, enthält Informationen darüber, wie eine schriftliche Anhörung beantragt werden kann, wenn die Person mit der von GA ergriffenen Maßnahme nicht einverstanden ist.

Sie müssen Ihren Antrag auf Anhörung einreichen innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Aktionsmitteilung (dies kann das Datum Ihres NOA als 1. umfassen).st Tag der 30-Tage-Frist).

Wenn Sie mit der von General Assistance ergriffenen Maßnahme nicht einverstanden sind, beantragen Sie eine schriftliche Anhörung an:

Büro des Berufungskoordinators
400 Ellinwood-Weg
Angenehmer Hügel, CA 94523

Wenn Sie beispielsweise besondere Unterstützung oder Vorkehrungen benötigen, um eine Anhörung zu beantragen, verfügen Sie möglicherweise nur über begrenzte Englischkenntnisse, da Englisch möglicherweise nicht Ihre bevorzugte Sprache ist, oder Sie haben möglicherweise Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben. Rufen Sie in solchen Situationen bitte die folgende Nummer an, um mündlich oder mit Unterstützung des GA-Programmanalysten einen Einspruch einzureichen:

Magdalena Gabel
Analyst für allgemeine Hilfsprogramme
925-655-1233

Der GA-Programmanalytiker kann Ihnen bei besonderen Vorkehrungen behilflich sein, die für die Beantragung einer Anhörung erforderlich sind, indem er im Namen einer Person, die Hilfe benötigt, einen schriftlichen Antrag stellt.

Sie können kostenlose Rechtsberatung und Dienstleistungen erhalten, indem Sie sich an die nächstgelegenen Rechtsberatungsbüros wenden unter:

BAY AREA RECHTSHILFE (BALA)

Die Hauptlinie des Regionalbüros von Contra Costa unter 510-233-9954